Die Arbeit untersucht, welche Bindungswirkung ein Urteil nach franzosischem Recht gegenuber einem Dritten hat, der sich mittels einer -intervention- am Prozess beteiligt hat. Des Weiteren untersucht sie, unter welchen Voraussetzungen eine solche Bindungswirkung in Deutschland nach der EuGVVO und nach autonomem deutschem Recht anerkannt wird. Um dies beurteilen zu konnen, setzt sich der Autor in seiner Arbeit zunachst ausfuhrlich mit Fragen des franzosischen Zivilprozessrechts auseinander. Insbesondere geht es um den Umfang der Rechtskraft im franzosischen Recht und um die Moglichkeiten...
Die Arbeit untersucht, welche Bindungswirkung ein Urteil nach franzosischem Recht gegenuber einem Dritten hat, der sich mittels einer -intervention- a...