Die Arbeit widmet sich dem Konfrontationsrecht des Beschuldigten im Strafprozess mit den Belastungszeugen. Ziel der Arbeit war es, dieses in der StPO nicht geregelte Recht in Ubereinstimmung mit dessen Normierung im Strafverfahrensrecht der Vereinigten Staaten von Amerika und in der Europaischen Menschenrechtskonvention und der diesbezuglichen Judikatur des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte und des Bundesgerichtshofs fur Strafsachen zu implementieren. Das Konfrontationsrecht ist fur den US-amerikanischen Strafprozess im Sechsten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten...
Die Arbeit widmet sich dem Konfrontationsrecht des Beschuldigten im Strafprozess mit den Belastungszeugen. Ziel der Arbeit war es, dieses in der StPO ...