Seit dem 20.07.2004 ist das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (das sogenannte Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG Bau vom 24.06.2004) geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Durch das EAG Bau ist das Baugesetzbuch in wesentlichen Punkten geandert worden, insbesondere auch in dem besonders relevanten Bereich der Aussenbereichsvorschrift des 35 BauGB: eigenstandige Privilegierung von Biogasanlagen, Erweiterung des Landwirtschaftsbegriffs, des Katalogs der offentlichen Belange sowie der Steuerungsmoglichkeit bestimmter Aussenbereichsvorhaben uber Planvorbehalt...
Seit dem 20.07.2004 ist das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (das sogenannte Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG Bau vom 24....