Wie das Scheitern des NPD-Verbots im Jahr 2003 zeigte, sind die Anforderungen an ein Verfahren gemass Art. 21 Abs. 2 GG hoch. Alternativ zu einem Verbotsantrag wird daher immer wieder das sogenannte -politische Bekampfen- diskutiert. Damit ist aber nicht nur die argumentative Auseinandersetzung mit extremistischen Inhalten gemeint. Vielmehr unternahmen und unternehmen Legislative und Exekutive erhebliche Anstrengungen, die Freiheits- und Gleichheitsrechte extremistischer Parteien zu beschranken. Der Autor untersucht den Gewahrleistungsumfang der grundgesetzlich geschutzten Freiheit und...
Wie das Scheitern des NPD-Verbots im Jahr 2003 zeigte, sind die Anforderungen an ein Verfahren gemass Art. 21 Abs. 2 GG hoch. Alternativ zu einem Verb...