Beherrschungspositionen auf Telekommunikationsmarkten und daraus resultierende Marktmachtubertragungen in benachbarte Markte gehoren zu den typischen Wettbewerbsproblemen in der Telekommunikation. Art. 14 Abs. 3 Rahmenrichtlinie ermoglicht den Regulierungsbehorden, Marktmachtubertragungen durch beherrschende Telekommunikationsunternehmen mittels gezielter Massnahmen zu verhindern. Die Autorin untersucht die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Regelung und zeigt u.a. anhand konkreter Marktkonstellationen deren Anwendungsmoglichkeiten in der Regulierungspraxis auf. Ein Schwerpunkt...
Beherrschungspositionen auf Telekommunikationsmarkten und daraus resultierende Marktmachtubertragungen in benachbarte Markte gehoren zu den typischen ...