Mit Art. 9 Rom II-Verordnung wurde eine Spezialkollisionsnorm fur die Anknupfung der Schadenshaftung aus grenzuberschreitenden Arbeitskampfen geschaffen. Keiner der 27 Mitgliedstaaten verfugte zuvor uber eine gesonderte Norm zur Bestimmung des Arbeitskampfdeliktsstatuts. Um die Frage nach Sinn und Zweck einer eigenstandigen Regelung zu beantworten, stellt die Arbeit Art. 9 Rom II-Verordnung vor und zeigt seine Starken und Schwachen auf. Dazu analysiert die Autorin den Anknupfungsgegenstand der Norm, seine Anknupfungspunkte und letztlich die Reichweite des Arbeitskampfdeliktsstatuts. Besondere...
Mit Art. 9 Rom II-Verordnung wurde eine Spezialkollisionsnorm fur die Anknupfung der Schadenshaftung aus grenzuberschreitenden Arbeitskampfen geschaff...