Die Arbeit widmet sich dem Leistungserbringerrecht der hauslichen Krankenpflege im SGB V. Die Pflegeleistungserbringer schliessen mit den Krankenkassen Vertrage uber die Erbringung der Leistungen und deren Vergutung. Dieses Vertragsverhaltnis ist in 132a II SGB V geregelt. Aufgrund des haufig bestehenden, strukturellen Verhandlungsungleichgewichts der Parteien sind die auftretenden Probleme bei den Vertragsverhandlungen bisher nur partiell losbar. Nachdem jedoch kartellrechtliche Vorschriften wieder auf Teilbereiche des Leistungserbringerrechts des SGB V anwendbar sind, werden hier...
Die Arbeit widmet sich dem Leistungserbringerrecht der hauslichen Krankenpflege im SGB V. Die Pflegeleistungserbringer schliessen mit den Krankenkasse...