Im nationalen Baurecht stellt der Rechtsschutz von Drittbetroffenen eines der zentralen Probleme dar. Nach wie vor verhindert das rigide Festhalten an der Schutznormtheorie die notwendige Begrundung von Klagerechten uber das subjektiv-offentliche Recht hinaus. Fast unvermeidlich fuhrte dies in der Vergangenheit zu argumentativen Bruchen und wird auch in Anbetracht der fortschreitenden Europaisierung einer essentialen Veranderung nicht standhalten konnen. Ziel dieser Arbeit ist es, vor dem Hintergrund der Problematik des subjektiv-offentlichen Rechts die Auswirkungen der fortschreitenden...
Im nationalen Baurecht stellt der Rechtsschutz von Drittbetroffenen eines der zentralen Probleme dar. Nach wie vor verhindert das rigide Festhalten an...