Mit der Mobilitat der Menschen in der EU steigt die Zahl der Eheschliessungen mit grenzuberschreitendem Bezug und damit auch die der Ehescheidungen. Trotz der geltenden -Brussel IIa-VO- bestehen aufgrund abweichender nationaler Scheidungsrechte erhebliche Probleme. Diese verdeutlicht die Arbeit anhand einer rechtsvergleichenden Analyse der Sach- und Kollisionsnormen einiger Mitgliedstaaten sowie deren Zusammenspiel mit der -Brussel IIa-VO-. Eine Harmonisierung des Scheidungsrechts erscheint daher unumganglich. Bereits vorgebrachte Losungsvorschlage, insbesondere auch -ROM III- und das Modell...
Mit der Mobilitat der Menschen in der EU steigt die Zahl der Eheschliessungen mit grenzuberschreitendem Bezug und damit auch die der Ehescheidungen. T...