Europaisches Antidiskriminierungsrecht beeinflusst das deutsche kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Auslegung des 9 AGG, welcher kirchlichen Arbeitgebern eine unterschiedliche Behandlung ihrer Arbeitnehmer wegen der Religion ermoglicht. Neben der Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf kirchliche Dienstverhaltnisse wird unter Heranziehung des Vertrags von Lissabon der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht deutscher Pragung durch das Gemeinschaftsrecht gewahrleistet wird. Ausgehend von theologischen Lehren untersucht der Autor die...
Europaisches Antidiskriminierungsrecht beeinflusst das deutsche kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Auslegung des...