Aufgrund der standig steigenden Anzahl von Rechtsordnungen, die die Ehe fur gleichgeschlechtliche Paare geoffnet haben, stellt sich die Frage nach der Qualifikation dieses Instituts im deutschen Kollisionsrecht. Der Autor untersucht die Rechtsordnung der Niederlande, Belgiens, Spaniens, Kanadas, Sudafrikas und Massachusetts (USA) und nimmt eine Einordnung mittels funktioneller Qualifikation vor. Da das deutsche Kollisionsrecht oftmals zur Nichtanerkennung einer in der EU wirksam geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe fuhrt, befasst der Autor sich mit der Frage, ob hierdurch das allgemeine...
Aufgrund der standig steigenden Anzahl von Rechtsordnungen, die die Ehe fur gleichgeschlechtliche Paare geoffnet haben, stellt sich die Frage nach der...