Schuldzusagen treten im deutschen und englischen Recht in unterschiedlichen Formen auf. Dabei wird die bezweckte Rechtsfolge nicht immer klar und die Ausarbeitung einer Typenreihe bereitet Probleme. Das deutsche Recht versucht, je nach Parteiwillen selbstandige, feststellende und nichtrechtsgeschaftliche Schuldzusagen zu unterscheiden. Im englischen Recht erlangen Zusagen dagegen uber die Lehre der consideration Verbindlichkeit. Dies verlangt einen Leistungsaustausch, soweit die Erklarung nicht in Form der deed erfolgt. Auch kennen beide Rechtskreise Zusagen nichtvertraglicher...
Schuldzusagen treten im deutschen und englischen Recht in unterschiedlichen Formen auf. Dabei wird die bezweckte Rechtsfolge nicht immer klar und die ...