Die Vergabe uberhohter Darlehen der auslandischen Mutter- an ihre inlandische Tochtergesellschaft zu uberhohtem Zinssatz stellte in der Vergangenheit ein beliebtes Steuersparmodell in internationalen Kapitalgesellschaftskonzernen dar. Wahrend uberhohte Zinsen durch steuerliche Gewinnberichtigungsvorschriften berichtigt werden konnten, war die Korrektur eines unangemessenen Fremdkapital-Eigenkapital-Verhaltnisses steuerlich kaum moglich. Da die Rechtsprechung unter Hinweis auf unternehmerische Finanzierungsfreiheit regelmassig Rechtsmissbrauch ablehnte, schuf der Gesetzgeber 8a KStG a.F., der...
Die Vergabe uberhohter Darlehen der auslandischen Mutter- an ihre inlandische Tochtergesellschaft zu uberhohtem Zinssatz stellte in der Vergangenheit ...