Zentrale Normen des WpHG und des WpUG sind die Zurechnungstatbestande des 22 WpHG und des 30 WpUG. Beide Normen sind nach dem wiederholt bekraftigten Willen des Gesetzgebers einheitlich anzuwenden. Dies stellt die Rechtspraxis bei der Anwendung vor die Aufgabe, trotz unterschiedlichem historischem Hintergrund und europarechtlicher Vorgaben, unterschiedlicher Gesetzessystematik, unterschiedlicher Gesetzeszwecke sowie Rechtsfolgen, grundsatzlich eine einheitliche Auslegung beider Vorschriften vorzunehmen. Ausgehend von diesem Widerspruch arbeitet der Verfasser die wesentlichen...
Zentrale Normen des WpHG und des WpUG sind die Zurechnungstatbestande des 22 WpHG und des 30 WpUG. Beide Normen sind nach dem wiederholt bekraftigten ...