Hintergrund des Buches ist die neuere gewerkschaftliche Strategie, bei Betriebsanderungen parallel zum betriebsverfassungsrechtlichen Sozialplanverfahren, fur das das Arbeitskampfverbot ( 74 II,1 BetrVG) gilt, den Abschluss eines Tarifsozialplanes zu fordern und notfalls mittels Streiks zu erkampfen. Im Gegensatz zu der jungst vom BAG vertretenen Ansicht, Tarifsozialplane nahezu vollstandig jeglicher gerichtlichen Kontrolle zu entziehen, zeigt der Autor unter grundsatzlicher Erorterung der Grundrechtsbindung der Tarifparteien die Notwendigkeit einer Grenzziehung zur Wahrung eines Kernbereichs...
Hintergrund des Buches ist die neuere gewerkschaftliche Strategie, bei Betriebsanderungen parallel zum betriebsverfassungsrechtlichen Sozialplanverfah...