Ambulante arztliche und vertragsarztliche Leistungserbringung durch eine GmbH war lange umstritten. Aufgrund der Verwobenheit von arztlichem Berufs- und Vertragsarztrecht erforderte das Thema zunachst eine intensive Auseinandersetzung mit dem landerrechtlich unterschiedlich geregelten arztlichen Berufsrecht. Nach Ermittlung der sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen wurde das vertragsarztliche Teilnahme- und Kooperationssystem unter Einschluss der GMG-Vorschriften zu medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und der entsprechenden Gesetzgebungskompetenzen erortert. Die Autorin gelangt zu dem...
Ambulante arztliche und vertragsarztliche Leistungserbringung durch eine GmbH war lange umstritten. Aufgrund der Verwobenheit von arztlichem Berufs- u...