Fur die Rechtsstellung des Kommanditisten in der nicht personengleichen GmbH & Co. KG ist vor allem problematisch, inwieweit ihm im Hinblick auf die Komplementar-GmbH Rechte und Pflichten zustehen, obwohl er nicht deren Gesellschafter ist. Behandelt werden insbesondere das Informationsrecht, das Teilhaberecht an der Geschaftsfuhrung, Ersatzanspruche bei pflichtwidriger Geschaftsfuhrung und das Recht des Eigenkapitalersatzes."
Fur die Rechtsstellung des Kommanditisten in der nicht personengleichen GmbH & Co. KG ist vor allem problematisch, inwieweit ihm im Hinblick auf die K...