Wer eine bedeutende Beteiligung an einem inlandischen Unternehmen des Finanzsektors erwerben will, muss diese Absicht den zustandigen Finanzaufsichtsbehorden anzeigen. Finanzaufsichtsrechtliche Inhaberkontrollverfahren sind beim beabsichtigten Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten durchzufuhren. Identische oder ahnliche Regelungen gelten auch fur den geplanten Beteiligungserwerb an anderen beaufsichtigten Unternehmen des Finanzsektors wie Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Borsentragern....
Wer eine bedeutende Beteiligung an einem inlandischen Unternehmen des Finanzsektors erwerben will, muss diese Absicht den zustandigen Finanzaufsichtsb...