110 EnWG stellt Objektnetze von den Regulierungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes frei. Durch die Entscheidung des Europaischen Gerichtshofes vom 22.5.2008 ist geklart, dass 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG zu weitreichende Ausnahmen von EG-Recht zulasst. Das Dritte EG-Energiepaket sieht daher vor, dass sogenannte geschlossene Verteilernetze von den Verpflichtungen zur Ex-ante-Preisgenehmigung und zur Vorhaltung von Regelenergie befreit werden konnen, im Ubrigen aber dem Regulierungsrecht einschliesslich der Kontrolle durch die Regulierungsbehorden unterstellt sind. Das Buch gibt fur die...
110 EnWG stellt Objektnetze von den Regulierungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes frei. Durch die Entscheidung des Europaischen Gerichtshofe...
Die Ubertragung des Begriffs der Konzession auf privatrechtliche Wege- und Grundstucksnutzungsvertrage hat in der Vergangenheit viel Verwirrung ausgelost und die klare dogmatische Einordnung erschwert. Oftmals wird er als Rechtfertigung fur die Ausklammerung z. B. der Dienstleistungskonzession aus dem allgemeinen Wettbewerbs- und Vergaberecht herangezogen. In der noch weit verbreiteten Vorstellung einer Privilegierung der Gemeinde durch konzessionsvertragliche Gestaltungsmoglichkeiten lebt bis heute das Denken in den Kategorien des alten Gebietsmonopols fort. Der Aufrechterhaltung...
Die Ubertragung des Begriffs der Konzession auf privatrechtliche Wege- und Grundstucksnutzungsvertrage hat in der Vergangenheit viel Verwirrung ausgel...