F r die Anfechtung von Rechtshandlungen sieht die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche M glichkeiten vor. Zum Einen existiert die spezialgesetzliche Regelung in der Insolvenzordnung, nach denen der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen des Schuldners anfechten kann. Zum Anderen regelt das Anfechtungsgesetz die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners durch dessen Gl ubiger au erhalb der Insolvenzordnung. Mit der neuen Insolvenzordnung ist auch das Anfechtungsrecht innerhalb der Insolvenzordnung zum 01.01.1999 in Kraft gesetzt worden. Vom Grundsatz her...
F r die Anfechtung von Rechtshandlungen sieht die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche M glichkeiten vor. Zum Einen existiert...