Um die Bewertung von KMU fur Zwecke der Erbschaftsteuer zu erleichtern hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Kapitalwertkalkul, das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren gema 199 ff. BewG, entwickelt. Damit soll dem Steuerpflichtigen eine einfache Bewertung des Unternehmens ermog-licht werden. Wesentliche Vereinfachungen betreffen dabei sowohl den Zahler als auch den Nen-ner des Kapitalwertkalkuls. So wird etwa die Zahlergroe als durchschnittlicher Jahresertrag aus Vergangenheitsdaten abgeleitet. Im Nenner wird ebenfalls durch die Vorgabe des Risikozuschlages von 4,5 % eine...
Um die Bewertung von KMU fur Zwecke der Erbschaftsteuer zu erleichtern hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Kapitalwertkalkul, das sog. verein...