Versicherungsvermittler, wie Versicherungsmakler und ungebundene Versicherungsvertreter, und Versicherungsberater benotigen von Gesetzes wegen eine Berufs- bzw. Vermogensschaden-Haftpflichtversicherung, damit sie uberhaupt die Erlaubnis erhalten, ihrer Tatigkeit nachzugehen. Neu ist seit 2013, dass ein Versicherungsvermittler, der bestimmte Finanzanlagen mitvertreibt, auch fur diese Tatigkeit als Finanzanlagenvermittler ebenfalls eine Berufshaftpflichtversicherung benotigt. Dieses Buch beinhaltet unter anderem Grundlageninformationen daruber, wer uberhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung...
Versicherungsvermittler, wie Versicherungsmakler und ungebundene Versicherungsvertreter, und Versicherungsberater benotigen von Gesetzes wegen eine Be...