Ziel der Arbeit ist die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das Leistungsstorungsrecht nach der Schuldrechtsreform. Dabei werden die Tatbestande der 275 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sowie deren Verhaltnis zur Storung der Geschaftsgrundlage gemass 313 BGB unter Berucksichtigung der Grundsatze vertraglicher Risikoverteilung untersucht. Zugleich wird ein umfassender Uberblick uber die tatbestandlichen Voraussetzungen der 275 Abs. 1, Abs. 2 und 313 BGB unter materiell-rechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten gegeben."
Ziel der Arbeit ist die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das Leistungsstorungsrecht nach der Schuldrechtsreform. Dabei werden die...