Seit dem 8. Oktober 2004 konnen in allen Mitgliedstaaten der Europaischen Union und des - ropaischen Wirtschaftsraums Gesellschaften in der supranational-europaischen Rechtsform der Societas Europaea (SE) gegrundet werden. Die SE findet ihre europarechtlichen Grundlagen in der Verordnung uber das Statut der Euro- ischen Gesellschaft (SE-VO), die sich mit der Grundung und gesellschaftsrechtlichen Ausgest- tung der SE befasst, und in der Richtlinie 2001/86/EG (SE-RL), die die Beteiligung der Arbe- nehmer in der SE regelt. Gesellschaften in der Rechtsform der SE mit Sitz in unterschiedlichen...
Seit dem 8. Oktober 2004 konnen in allen Mitgliedstaaten der Europaischen Union und des - ropaischen Wirtschaftsraums Gesellschaften in der supranatio...