Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte (sehr gut), Universitat Passau, Veranstaltung: Seminar zum Europaischen und Internationalen Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ruckwirkungsverbot in Art. 7 EMRK sowie Art. 103 II GG verbietet die Verhangung einer schwereren Strafe, als zur Zeit der Tat angedroht. Ob in einem zweispurigen Sanktionensystem auch die Maregel der Sicherungsverwahrung als Strafe umfasst wird, ist seit jeher umstritten. Die Streitfrage hat nun besondere Bedeutung erlangt durch das...
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte (sehr gut), Universitat P...