Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Humboldt-Universitat zu Berlin (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Parlamentsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie bereits aus Art. 20 II 2 GG hervorgeht, ist grundsatzlich zwischen unmittelbarer Demokratie (Art. 20 II 2 Alt. 1 GG: hier trifft das Volk die mageblichen Sach- und Personalentscheidungen selbst) und reprasentativer Demokratie zu unterscheiden (in letzterer wahlt das Volk Reprasentanten, die im Auftrag des Volkes entscheiden, Art. 20 II 2 Alt. 2 GG). Die BRD ist als...
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Humboldt-Universitat zu Berlin (Juris...