Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Akademie Wuppertal e.V., Sprache: Deutsch, Abstract: Steuern sind gema 3 Abs. 1 Satz 1 AO Geldleistungen, die keine Gegenleistung fur besondere Leistung darstellen und von einem offentlich- rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knupft. Aus dieser Definition ergibt sich, dass ein einzelnes Mitglied keinen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung bzw. konkrete Verwendung...
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Akademie Wuppertal e.V., Sprache: De...