Eines der wichtigsten Ziele der Europaischen Union ist die Errichtung eines Binnenmarktes. Um dieses Ziel zu realisieren und zu erhalten ist ein wirksamer unverfalschter Wettbewerb im Binnenmarkt unverzichtbar. Aus diesem Grunde verbietet das europaische Kartellrecht grds. jede Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die geeignet ist, den Wettbewerb zu verfalschen. Der Tatsache, dass sich eine derartige Zusammenarbeit jedoch auch positiv auf den Wettbewerb und den Verbrauchernutzen auswirken kann, wird durch die Ausnahmeregelung der Gruppenfreistellung Rechnung getragen. Aufbauend auf...
Eines der wichtigsten Ziele der Europaischen Union ist die Errichtung eines Binnenmarktes. Um dieses Ziel zu realisieren und zu erhalten ist ein wirks...