Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13 Punkte, Ruhr-Universitat Bochum, Veranstaltung: Kundigungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Neben der Kundigung wegen erwiesener Straftat oder schwerer Pflichtverletzung -Tatkundigung- ist seit geraumer Zeit auch die Kundigung wegen des Verdachts einer solchen Straftat oder gravie-renden Pflichtverletzung, nach standiger Rechtsprechung und Literatur anerkannt. Das Referat beleuchtet die Wirksamkeitsvoraussetzungen beider Kundigungsarten und deren Besonderheiten im Vergleich zu einander.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13 Punkte, Ruhr-Universitat Bochum, Veranstaltung: Kundigungsre...