Um die ausreichende personelle Dotierung, aber auch die entsprechenden Arbeitsbedingungen sicherzustellen, wurden Anfang der 90er Jahre unter Federfuhrung eines externen Managementberatungsunternehmens an Osterreichs Gerichten Erhebungen zum Personalbedarf und Auslastungsgrad der Rechtsprechungseinrichtungen gefuhrt, welche in eine Modellrechnung mundeten. Mit diesem -Personalanforderungsrechnung- kurz PAR genannten Steuerungsinstrument wurden der Justizverwaltung ab diesem Zeitpunkt die in dieser Arbeit naher beschriebenen Kennzahlen zur Personalbewirtschaftung an die Hand gegeben. Seit...
Um die ausreichende personelle Dotierung, aber auch die entsprechenden Arbeitsbedingungen sicherzustellen, wurden Anfang der 90er Jahre unter Federfuh...