Ausgehend von einer Analyse des europaischen Primar- und Sekundarrechts sowie der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs unternimmt der Autor den Versuch, einen einheitlichen Begriff der Sanktion fur das Unionsrecht zu entwickeln. In der Begriffsbildung sieht er eine zentrale Aufgabe fur das europaische Rechtsschutzsystem. Denn die Feststellung, dass in einer bestimmten Massnahme eine Sanktion zu sehen ist, fungiert in der Rechtsprechung als Instrument, um den Anwendungsbereich der Verteidigungsrechte zu eroffnen."
Ausgehend von einer Analyse des europaischen Primar- und Sekundarrechts sowie der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs unternimmt der Autor de...