In Frankreich wurde 2006 die hypotheque rechargeable eingefuhrt. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument und vergleicht es mit den deutschen Grundpfandrechten. Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen Ausgestaltung zeigen sich konzeptionelle Besonderheiten. Die hypotheque rechargeable erlischt nicht mit der gesicherten Forderung, sondern kann durch -Wiederaufladung- weitere Forderungen sichern. Anders als bei der Grundschuld wurde bei ihr die akzessorische Bindung an die gesicherte Forderung jedoch nicht vollstandig aufgehoben....
In Frankreich wurde 2006 die hypotheque rechargeable eingefuhrt. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument und verglei...