Menschen mit geistiger Behinderung soll ein weitestgehend selbstandiges Leben ermoglicht werden und sollen am normalen Leben teilhaben. Dies schreibt das Gesetz. Hierzu gehort auch die Sexualitat. Was lange nur hinter verschlossenen Turen diskutiert wurde, verlagerte sich in den letzten Jahren immer mehr in die Offentlichkeit. Nicht nur Einrichtungen der Behindertenhilfe, auch in Fachkreisen und nicht zuletzt Betroffene befassen sich offen mit diesem Thema. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mensch mit geistiger Behinderung seine Sexualitat ausleben? Wie unterscheiden sich diese...
Menschen mit geistiger Behinderung soll ein weitestgehend selbstandiges Leben ermoglicht werden und sollen am normalen Leben teilhaben. Dies schreibt ...