Trotz der medizinischen, technischen, baulichen und organisatorischen Ver besserungen ist der Patient wahrend eines operativen Eingriffes weiterhin einem gewissen Infektionsrisiko ausgesetzt. Die sich daraus ergebende Verant wortung verpflichtet uns, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, die den Wahrscheinlichkeitsgrad fur die Entstehung einer Infektion herabsetzen. Mass gebend sind hierfur die Richtlinien der Berufsgenossenschaften fur die Zulas sung zum Verletzungsartenverfahren und diejenigen des Bundesgesundheits amtes tiber Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche Ge...
Trotz der medizinischen, technischen, baulichen und organisatorischen Ver besserungen ist der Patient wahrend eines operativen Eingriffes weiterhin ei...