Die heute giiltige soziale Gesetzgebung ist darauf abgestellt, daB lediglich die korperlichen Folgen von Unfallen, Kriegseinwirkungen oder anderen entschadi gungspflichtigen Ereignissen berentet werden, wohingegen deren seelische Aus wirkungen - die unter die im medizinischen Sprachgebrauch gleichbedeutenden Begriffe wie "Unfallneurose," "Schreckhysterie," "Rentenneurose," "Entschadi gungsreaktion" usw. rubriziert werden - als nicht entschiidigungspflichtig an gesehen werden, weil sie in keinem kausal-biologischen Zusammenhang mit dem angeschuldigten Ereignis stehen, sondern als individuelle,...
Die heute giiltige soziale Gesetzgebung ist darauf abgestellt, daB lediglich die korperlichen Folgen von Unfallen, Kriegseinwirkungen oder anderen ent...