Infolge der sich seit Beginn der 90er Jahre stetig versch rfenden gesetzlichen Regelungen stellt sich im Rahmen des Risikomanagements die Aufgabe teilweise neu zu bewertender Haftungsrisiken. Gem 1 des ProdHaftG haftet der Hersteller f r Rechtsgutverletzungen (Sach- oder Personensch den) infolge der Fehlerhaftigkeit (Sicherheitsmangel) eines Produkts. Das UmweltHG b rdet dagegen in 1 dem Anlageninhaber die Haftung auf, sofern von einer im Anhang 1 des UmweltHG genannten Anlage eine Umwelteinwirkung ausgeht, die eine Rechtsgutverletzung bewirkt. Unter Einbeziehung des seit 1996 geltenden...
Infolge der sich seit Beginn der 90er Jahre stetig versch rfenden gesetzlichen Regelungen stellt sich im Rahmen des Risikomanagements die Aufgabe teil...