Arztliche Wahlleistungen werden durch den Chefarzt erbracht, der im Falle des direkten Liquidationsrechts selbst in vertragliche Beziehungen zum Patienten tritt. In diesem Buch wird die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur regelmassigen Mithaftung des Krankenhauses und - erstmals im Uberblick - zur Geltung des Verweisungsprivilegs zugunsten des privat liquidierenden beamteten Chefarztes dargestellt. Im Mittelpunkt steht die gefahrdete Einheit von Liquidationsbefugnis und Haftungsrisiko. Das Buch behandelt - unter Einbeziehung des Beamtenrechts und der Eintrittspflicht privater...
Arztliche Wahlleistungen werden durch den Chefarzt erbracht, der im Falle des direkten Liquidationsrechts selbst in vertragliche Beziehungen zum Patie...