PMMA-Knochenzemente mussten noch vor wenigen Jahren den hohen Anforderungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen. Mit der Einfiih rung des Medizinproduktegesetzes galten die Knochenzemente nicht mehr als Arzneimittel sondern wurden entsprechend den neuen Richt linien als Medizinprodukte eingestuft. Die Zulassung neuer Zemente wird durch diese Entwicklung erheblich erleichtert, bedauerlicherweise ist aber eine Lockerung der Anforderungen an solche Materialien zu beobachten verbunden mit der Konsequenz einer sHindig steigenden Anzahl von PMMA-Knochenzemente im Markt. Da alle PMMA-Kno...
PMMA-Knochenzemente mussten noch vor wenigen Jahren den hohen Anforderungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen. Mit der Einfiih rung des Medizinprod...