Die heute in der Schweiz gultigen Vorschriften uber die Bemessung von wech selbeanspruchten Stahlbeton- und Spannbetontragwerken sind unklar. In Art. 3. 07 der Norm SIA 162 sind fur Eisenbahnbrucken und ahnlich beanspruchte Bau werke zulassige Stahlspannungen, abhangig von den Grenzwerten A und B der Zugbeanspruchung, vorgeschrieben. Mit diesen Werten und den in Art. 3. 03 (Biegung mit Normalkraft) und in Art. 3. 12 (Schubsicherung in Platten und Balken) angegebenen Rechenregeln kann ein wechselbeanspruchtes Stahlbeton tragwerk bemessen werden, allerdings ergeben sich auf diese Weise unwirt...
Die heute in der Schweiz gultigen Vorschriften uber die Bemessung von wech selbeanspruchten Stahlbeton- und Spannbetontragwerken sind unklar. In Art. ...