Die Pflicht zur Aufkllirung des Patienten gehOrt seit Jahren zu den Hauptthemen des Arztrechts. Die Fillle der Judikate und Publikationen lliBt sich kaurn mehr iibersehen. Anders als bei den Sorgfaltspflichten setzte bei der Aufklii.rung nicht die lirztliche WlS senschaft, sondem die Jurisprudenz die MaBstiibe. Die richterliche Spruchpraxis schuf die Aufkllirungsstandards und bildet sie fort. Manches Urteil entziindete den Streit zwi schen Juristen und Medizinem. Doch die Arzteschaft hat die Herausforderung unseres Rechtsstaates im ganzen angenommen. Ante wie Juristen haben durch kritischen...
Die Pflicht zur Aufkllirung des Patienten gehOrt seit Jahren zu den Hauptthemen des Arztrechts. Die Fillle der Judikate und Publikationen lliBt sich k...