Das Rechtsinstitut der Volksabstimmung als eine besondere Form der direkten Demokratie wurde in Osterreich bis jetzt nur sehr sparlich zum Einsatz gebracht, und die bisherigen Anwendungsfalle sind aus verschiedenen Grunden durchaus kontroversiell zu betrachten. Die Autorin Sieglinde Hable gibt einfuhrend einen Uberblick uber die geltende Rechtslage und beschaftigt sich sodann mit den zwei wichtigsten Volksabstimmungen in der 1. Republik in Karnten und im Burgenland. Der "Anschluss" 1938 stellt einen Sonderfall dar und fungiert als zeitliches Bindeglied zwischen den Plebisziten der 1. und 2....
Das Rechtsinstitut der Volksabstimmung als eine besondere Form der direkten Demokratie wurde in Osterreich bis jetzt nur sehr sparlich zum Einsatz geb...