Wer eine aktienrechtliche Funktion ubernimmt, geht erhebliche Risiken ein - das haben Verantwortlichkeitsprozesse gegen Mitglieder von Verwaltungsraten in den letzten Jahren klar gemacht. Das Schweizerische Aktienrecht wurde verscharft und die Borsenaufsicht greift harter durch. Auch die Bereitschaft der Anspruchsteller, die Organe einer Aktiengesellschaft - insbesondere den Verwaltungsat - rechtlich zu belangen, hat zugenommen. Die Sensibilitat in der Offentlichkeit und auch Prozessfreudigkeit zeigen, dass Fehlleistungen von Unternehmensorganen nicht langer als Kavaliersdelikte angenommen...
Wer eine aktienrechtliche Funktion ubernimmt, geht erhebliche Risiken ein - das haben Verantwortlichkeitsprozesse gegen Mitglieder von Verwaltungsrate...