Mit der Entscheidung in Sachen Meca-Medina und Majcen erklarte der Europaische Gerichtshof die Anwendbarkeit des europaischen Kartellrechts auf sportverbandliche Regelungen. Mussen Sportverbande nun furchten, dass all ihre Regeln am Massstab des Kartellrechts zu messen sind? Welche Folgen hatte es dann auf einen sportlichen Wettbewerb, sollte eine sportverbandliche Regel gemass Art. 101 Abs. 2 AEUV nichtig sein? Aus dogmatischer Sicht stellt sich auch die Frage neu, wie der Tatbestand des Art. 101 Abs. 1 AEUV von der Freistellungsmoglichkeit des Art. 101 Abs. 3 AEUV abzugrenzen...
Mit der Entscheidung in Sachen Meca-Medina und Majcen erklarte der Europaische Gerichtshof die Anwendbarkeit des europaischen Kartellrec...