Durch die Neuregelung der 208 ff. InsO sollte die erforderliche gesetzliche Grundlage fur die Abwicklung masseunzulanglicher Verfahren geschaffen werden. Der Gesetzgeber hatte erkannt, dass die Abweisung eines Antrags auf Eroffnung des Insolvenzverfahrens bzw. der Verfahrensabbruch nach Eroffnung zu einer erheblichen Gefahrdung des Geschaftsverkehrs fuhren kann. Trotz des gesetzgeberischen Ziels einer umfassenden Regelung sind - insbesondere durch die unbestimmte Formulierung von 208 InsO hinsichtlich des Fortbestands der Verwaltungs- und Verwertungspflicht des Verwalters - jedoch...
Durch die Neuregelung der 208 ff. InsO sollte die erforderliche gesetzliche Grundlage fur die Abwicklung masseunzulanglicher Verfahren geschaffen w...