Die Behandlung von Willensmängeln bei der Einwilligung ist ein strafrechtlich wenig geklärtes Problemfeld. Die Rechtsprechung zieht sich auf den Standpunkt zurück, alles sei eine Frage des Einzelfalles. In der Literatur vertreten heute viele die Auffassung, nur "rechtsgutsbezogene" Willensmängel seien geeignet, die Wirksamkeit einer Einwilligung zu beseitigen. Der Begriff des "Rechtsgutsbezugs" ist dabei aber undeutlich geblieben, und auch sonst sind die Anhänger dieser Ansicht sich in der Beurteilung des Fallmaterials nicht einig. Nicht zuletzt deshalb nimmt in letzter Zeit die Kritik...
Die Behandlung von Willensmängeln bei der Einwilligung ist ein strafrechtlich wenig geklärtes Problemfeld. Die Rechtsprechung zieht sich auf den Sta...