von K. D. Bock AnlaB, dieses Symposium zu veranstalten, waren die zahlreichen, groBtenteils kontroversen Diskussionen, die urn das Arzneimittelge setz vor und nach seiner Verabschiedung gefUhrt worden sind. Dieses Gesetz hat It. 1 den Zweck " . . . fUr die Qualitat, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel . . . zu sorgen." Zwar wurde im 6. Abschnitt des Gesetzes der Schutz des Patienten bei der klinischen PrUfung dankenswerterweise eingehend geregelt, aber nirgends fin det sich auch nur die Andeutung einer vielleicht sozial-ethischen Ver pflichtung des Patienten, sich an...
von K. D. Bock AnlaB, dieses Symposium zu veranstalten, waren die zahlreichen, groBtenteils kontroversen Diskussionen, die urn das Arzneimittelge setz...