Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff des Staatsnotstands meint im Volkerrecht eine Rechtfertigung volkerrechtswidriger Handlungen eines Staates auf Grund einer gegenwartigen Gefahr fur staatliche Interessen. Im Lauf der Geschichte wurde der Staatsnotstand immer wieder als Rechtfertigung fur rechtswidrige Kriege, Annektierungen und Kolonialisierung missbraucht. 1914 belagerten unter diesem Vorwand deutsche Truppen im...
Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Friedrich-Alexander-Univ...