Der Autor klärt anhand normentheoretischer Grundlegung das Verhältnis von Straf- und Verwaltungsrecht, wo verwaltungsrechtliche Verhaltensregeln strafbewehrt sind, wie in weiten Teilen des Neben- und dort vor allem des Umweltstrafrechts.Strafrecht hat als teilweise sekundäres Recht nicht die Aufgabe, Bürgerverhalten zu regeln, soweit das bereits andere Rechtsgebiete tun. Daher kann es nicht verbieten, was das Verwaltungsrecht erlaubt, muß aber auch nicht jedes verwaltungswidrige Verhalten bestrafen.Auf dieser Basis ergibt sich die Straflosigkeit wirksam genehmigten Handelns selbst bei...
Der Autor klärt anhand normentheoretischer Grundlegung das Verhältnis von Straf- und Verwaltungsrecht, wo verwaltungsrechtliche Verhaltensregeln str...
Erstes Ziel dieses Buches ist es, dem Leser, der bislang weder Strafverfahren miterlebt noch Strafakten gesehen hat, ein anschauliches Bild des alltaglichen deutschen Strafverfahrens und seiner Moglichkeiten und Zwange zu vermitteln. Denn nur, wenn ein solches Bild entstanden ist, kann man das Strafverfahrensrecht, soweit es Prufungen verlangen, mit Sinn und Verstand erlernen. Deshalb geht das Buch einen ungewohnlichen Weg, indem es das Strafverfahrensrecht anhand der Akten zweier alltaglicher Strafverfahren behandelt. Diese in Vorlesungen erprobte und bewahrte Vorgehensweise gibt dem...
Erstes Ziel dieses Buches ist es, dem Leser, der bislang weder Strafverfahren miterlebt noch Strafakten gesehen hat, ein anschauliches Bild des...