Im Zuge der Harmonisierung weiter Teile des Verbrauchervertragsrechts durch EG-Richtlinien treten seit Anfang der 90er Jahre immer neue kollisionsrechtliche Rechtsetzungsauftrage sekundarrechtlichen Ursprungs neben das Europaische Schuldvertragsubereinkommen (EVU). Ziel dieser Bestimmungen ist die Garantie des Richtlinienstandards in all den Fallen, in denen ein enger Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft besteht. Ihre Umsetzung stellt jedoch hohe Anforderungen an den nationalen Gesetzgeber. Schon das Regelungsprogramm der einschlagigen Richtlinienbestimmungen wirft zahlreiche Zweifelsfragen auf....
Im Zuge der Harmonisierung weiter Teile des Verbrauchervertragsrechts durch EG-Richtlinien treten seit Anfang der 90er Jahre immer neue kollisionsrech...