Kaum eine andere Rechtsmaterie ist unter Medizinern und Juristen seit Jahren derartig heftig umstritten wie die strafrechtliche Verantwortung der Angehorigen von Heilberufen. Ihre Tatigkeit ist mit einem deutlich erhohten Risiko verbunden, mit strafrechtlichen Normen in Konflikt zu geraten. Im Brennpunkt stehen Straftaten gegen das Leben, gegen die Gesundheit und die personliche Freiheit, weniger Straftaten im Zusammenhang mit der sonstigen Berufsausubung oder Straftaten gegen die Personlichkeitssphare oder im Zusammenhang mit der Einstellung von Sachverstandigengutachten. Die Beitrage...
Kaum eine andere Rechtsmaterie ist unter Medizinern und Juristen seit Jahren derartig heftig umstritten wie die strafrechtliche Verantwortung der Ange...